Eine Reihe von Prozessen von Opfern des Klimawandels gegen die Haupttäter sorgt zurzeit für Aufregung nicht nur unter Juristen sondern auch in Vorstandsetagen und Ministerien. Der jüngste Fall war die Klage von Opfern eines Gletscherseeausbruchs in Nepal gegen mehrere Automobilkonzerne, darunter Daimler, Ford und VW. Der District Court in Chicago, Illinois, erkannte am vergangenen Mittwoch die von dem Ankläger Matt Pawa dargelegte Verursachungskette grundsätzlich an – von der Emission von Treibhausgasen über globale Erwärmung, Schmelze der Himalaya-Gletscher bis zum Bersten des Gletschersees im September 2009. Der Ausbruch hatte damals etwa dreitausend Menschen das Leben gekostet und 35.000 um ihre Existenzgrundlagen gebracht.
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Den Autoherstellern wurde aufgrund ihrer aggressiven Vermarktung spritfressender Autos eine Schadensersatzzahlung von insgesamt 1,5 Milliarden Dollar an die Überlebenden der Katastrophe auferlegt sowie die Verpflichtung zum Bau sparsamerer Modelle.
Nicht nur gegen Unternehmen sondern auch gegen Staaten werden vermehrt aussichtsreiche Prozesse geführt. Nach dem Teilerfolg der Klage von Inuit aus Alaska gegen die US-Regierung im Jahre 2007 wegen der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen durch die fortschreitende Erwärmung haben sich inzwischen auch eine Reihe von Südsee-Inselstaaten zu einer Klage gegen die Hauptverursacherstaaten vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag entschlossen. Vielen Inselstaaten droht durch den steigenden Meeresspiegel der Untergang ihres Territoriums.
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Grundlage für solche Prozesse von Staaten gegen Staaten ist die so genannte „no harm rule“ im Völkerrecht, nach der Staaten es nicht zulassen dürfen, dass von ihrem Territorium Beeinträchtigungen ausgehen, die andere Staaten schädigen. Bisher waren solche Klagen allerdings aufgrund von politischem Druck unterblieben. Mittlerweile entwickeln jedoch die vom Klimawandel besonders hart getroffenen Länder des Südens neues Selbstbewusstsein und lassen sich die Tatenlosigkeit und Arroganz der Industrieländer nicht länger bieten.
Der erste große Schritt in diese Richtung fand in Kopenhagen statt. Beim Weltklimagipfel im Dezember 2009 hatte sich eine Gruppe von afrikanischen, asiatischen und lateinamerikanischen Ländern zusammengeschlossen und die Bremser der EU, der USA, Russlands und anderer Industriestaaten herausgefordert: Sie bestanden auf einem Reduktionsziel von 40 Prozent in den Industrieländern bis 2020.
Ihre Forderungen wurden von massivem zivilgesellschaftlichen Widerstand unterstützt: Mehr als 100.000 Aktivistinnen und Aktivisten aus aller Welt waren nach Kopenhagen gekommen und blockierten für 48 Stunden das Kongresszentrums vollständig.
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Kurz vor dem Scheitern der Verhandlungen stimmte die EU in einem entscheidenden Schritt dem 40-Prozent-Ziel zu. Die US-Delegation, Russland, Kanada und Australien waren gezwungen zu folgen, um nicht als Verhinderer dazustehen. Auch China war erstmals zu verbindlichen Reduktionen bereit.
Trotzdem blieben Bedenken über die Wirksamkeit des Abkommens. Denn der Emissionshandel erlaubt es den Industrieländern, einen großen Teil der Reduktionen nicht im eigenen Land vorzunehmen sondern durch den Einkauf von Emissionsrechten. Immer mehr Experten gehen davon aus, dass dadurch nicht, wie oft behauptet, die Kosten des Klimaschutzes sinken, sondern vor allem Verschmutzungsrechte für die Industrien des Nordens gesichert werden.
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Auch aus diesem Grund ist die Klagewelle gegen Hauptverursacher des Klimawandels von großer Bedeutung. Je mehr dieser Klagen Erfolg haben, desto deutlicher setzt sich im internationalen Klimarecht das Verursacherprinzip durch: Staaten und Unternehmen können sich dann nicht mehr über intransparenten Zertifikatehandel freikaufen, sondern werden statt dessen direkt in die Haftung genommen und müssen für die von ihnen verursachten Schäden bezahlen.
Einige Unternehmen haben die Zeichen der Zeit offenbar erkannt. Ein Sprecher des Reiseunternehmens TUI sagte: „Wer jetzt noch klimaschädigende Fernreisen anpreist, muss später mit massiven Schadensersatzklagen rechnen. Frühere Milliardenforderungen gegen die Tabakindustrie und die Asbestindustrie werden dagegen wie Peanuts aussehen.“
Noch deutlicher äußerte sich der Belegschaftssprecher der Opel-Werke, die nach dem Beinahe-Konkurs im vergangenen Jahr verstaatlicht und später auf Druck der Belegschaft in eine Genossenschaft überführt wurden: „Die gesamte Automobilbranche muss konvertiert werden. Anstelle von ressourcenintensivem Individualverkehr müssen wir den Schwerpunkt auf öffentliche Transportmittel auf der Basis erneuerbarer Energien verlagern. Sonst hat die Branche keine Zukunft.“
„Die Klagen erhöhen den politischen Druck auf die Verursacher, endlich einschneidende Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen statt die Weltöffentlichkeit mit vagen Versprechungen hinzuhalten. Auch die Bundesregierung wird sich bewegen müssen – etwa mit einem Verbot für den Bau neuer Kohlekraftwerke“, so die Hamburger Anwältin Roda Verheyen, Mitbegründerin des Climate Justice Programms.
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